Wirkungsmonitore

Fakten prüfen.
Wirkung verstehen.

Ich glaube an Politik, die sich an überprüfbaren Fakten orientiert und an ihrer Wirkung messen lässt.

Datenbasierte Entscheidungen

Ein Bauchgefühl ist ein Anfang.
Ein Beleg ist es noch nicht.

Erfahrungen und persönliche Eindrücke gehören zur Politik. Auch ich habe Überzeugungen. Ich will sie aber an den Fakten prüfen lassen, statt nur nach Zahlen zu suchen, die meine Meinung bestätigen.

Gerade bei Steuergeld, staatlichen Leistungen und dem Vertrauen in unsere Institutionen frage ich: Was wissen wir? Was vermuten wir? Und woran erkennen wir, ob eine Massnahme etwas verbessert?

Deshalb erstelle ich Wirkungsmonitore. Sie machen öffentlich zugängliche Daten verständlicher, zeigen Entwicklungen und legen offene Fragen frei. Sie sind eine Einladung, meine Einordnung nachzuprüfen und ihr begründet zu widersprechen.

Open Government Data

Offene Daten machen Mitsprache möglich.

Wer politische Aussagen überprüfen soll, braucht Zugang zu ihren Grundlagen. Deshalb gehören offene Verwaltungsdaten für mich zu einer transparenten Demokratie.

Blaue Editorial-Illustration: Öffentliche Verwaltungsdaten verbinden Verwaltung, Bevölkerung und gemeinsame Entscheidungsfindung
Offene Daten als Grundlage für überprüfbare Entscheidungen. KI-generierte Illustration.

Ein Bericht kann eine Entwicklung verständlich erklären. Für eine eigene Auswertung brauche ich aber auch die Daten dahinter: Woher stammen sie? Was wurde gezählt? Kann ich die Berechnung nachvollziehen? Genau dort setzt Open Government Data, kurz OGD, an.

Vom veröffentlichten Bericht zur nutzbaren Datengrundlage

OGD sind offene Verwaltungsdaten, die zur Weiterverwendung bereitgestellt werden. Für mich müssen sie auffindbar, maschinenlesbar und verständlich beschrieben sein. Ein PDF kann informieren. Eine sauber dokumentierte Tabelle in einem offenen Format erleichtert zusätzlich den Vergleich, die Nachnutzung und die Kontrolle.

opendata.swiss ist dafür der gemeinsame Metadatenkatalog der Schweizer Behörden. Dort werden Datensätze beschrieben und mit den eigentlichen Datenquellen verknüpft. Die Daten bleiben bei den Anbietern. Ein Kanton muss dafür nicht zwingend ein eigenes Portal entwickeln.

Offenheit braucht Sorgfalt: Ich fordere die verantwortliche Veröffentlichung geeigneter Verwaltungsdaten, unter Beachtung von Datenschutz, Geheimhaltung und Nutzungsrechten. Persönliche Falldaten gehören nicht in einen öffentlichen Wirkungsmonitor.

Mein Vorstoss: OGD in Nidwalden verankern

Am 27. März 2024 habe ich mit Christina Amstutz als Mitunterzeichnerin die Kleine Anfrage 2024.NWLR.34 zur Open-Government-Data-Strategie eingereicht. Mein Anliegen: OGD in der Digitalisierung des Kantons verankern und konkrete Schritte für die Veröffentlichung nutzbarer Verwaltungsdaten klären.

Mich interessierten dabei drei Fragen: Wird OGD in die Roadmap aufgenommen? Welche Massnahmen sind vorgesehen? Und wann können bisher als PDF publizierte Daten maschinenlesbar zugänglich werden?

Die Antwort der Regierung: vorgesehen, aber etappenweise

In ihrer Antwort vom 14. Mai 2024, RRB Nr. 302 bestätigte die Regierung OGD als Projekt Nr. 20 der Roadmap mit dem Umsetzungsfenster 2027–2028. Für das erste Quartal 2025 kündigte sie ein Vorprojekt an. Weitere Schritte sollten nach Prüfung der Ergebnisse und in Abstimmung mit Obwalden und den Gemeinden beschlossen werden.

Einen verbindlichen Termin, ab dem die angesprochenen PDF-Daten auf opendata.swiss maschinenlesbar verfügbar sein würden, nannte die Antwort nicht. Das Geschäft ist als beantwortet geführt. Damit ist die Kleine Anfrage abgeschlossen, nicht die Umsetzung einer OGD-Strategie nachgewiesen.

Wo stehen wir heute?

Wir beginnen nicht bei null. Auf opendata.swiss sind beispielsweise vom Bundesamt für Statistik bereitgestellte Daten zu Nidwalden auffindbar, etwa zu Haushalten und Familien. Das belegt ein Datenangebot über den Kanton, für sich allein aber keine kantonsweite OGD-Publikationspraxis.

Auch bei Geodaten gibt es konkrete Fortschritte: Die GIS Daten AG meldete am 18. Juni 2025 öffentliche WMS-Dienste für Nidwalden und Obwalden. Diese ermöglichen den standardisierten Zugriff auf Karteninformationen. Welche Weiterverwendung erlaubt ist, richtet sich nach den jeweiligen Nutzungsbestimmungen.

Abschluss des angekündigten OGD-Vorprojekts: Nicht verifiziert. In den recherchierten öffentlichen Unterlagen konnte ich dessen Abschluss und Ergebnisse nicht belastbar belegen. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass intern nichts geschehen ist. Für eine überprüfbare Standortbestimmung braucht es einen öffentlich nachvollziehbaren Projektstatus.

Meine Einschätzung: Die vorhandenen Angebote sind eine Grundlage. Entscheidend ist nun, daraus eine verlässliche Praxis über die Fachbereiche hinweg zu entwickeln. Die Planung für 2027–2028 beschreibt einen Weg; an seiner Umsetzung und am konkreten Nutzen will ich ihn messen.

Mein Ansatz: klein anfangen, verlässlich veröffentlichen

Ich würde zuerst Datensätze priorisieren, die häufig nachgefragt werden und einen klaren öffentlichen Nutzen haben. Dazu gehören für mich aggregierte Angaben zu Finanzen, Bevölkerung oder staatlichen Leistungen. Gemeinsam mit den Fachstellen wären Schutzbedarf, Aufwand und Nutzen zu prüfen.

Für jeden veröffentlichten Datensatz braucht es eine zuständige Stelle, verständliche Definitionen, klare Nutzungsbedingungen und einen Aktualisierungsrhythmus. Bestehende Infrastruktur wie opendata.swiss sollte genutzt werden. Qualität, Pflege und Datenschutz müssen im Mitteleinsatz mitgedacht werden.

Meine Wirkungsmonitore zeigen, wozu solche Grundlagen dienen können: Entwicklungen sichtbar machen, Fragen präzisieren und politische Aussagen überprüfen. Offen zugängliche Daten machen eine Meinung nicht automatisch richtig. Sie machen sie besser überprüfbar. Genau darin liegt für mich ihr demokratischer Wert.

Meine Auswertungen

Zwei Perspektiven auf die Justiz.

Eigenständige, nicht amtliche Auswertungen. Die Quellen, Datenstände und methodischen Grenzen stehen im jeweiligen Monitor.

Nidwalden

Wirkungsmonitor Kantonsgericht Nidwalden

Wie entwickeln sich Geschäftslast, Erledigungen und Pendenzen? Was ist beim Personalaufbau und bei den Empfehlungen des Berichts Kettiger belegt?

  • Zeitverlauf der Fallzahlen und Rückstände
  • Personal und organisatorische Massnahmen
  • Verfahrensdauer und offene Wirkungsnachweise

Wichtig: Eine umgesetzte Massnahme belegt noch nicht ihre nachhaltige Wirkung. Fallzahlen allein bilden die Komplexität der Verfahren nicht ab.

Wirkungsmonitor Nidwalden öffnen ↗
Zentralschweiz

Justizmonitor Zentralschweiz

Wie entwickeln sich die Justizkennzahlen in Nidwalden, Obwalden, Uri, Luzern, Schwyz und Zug? Der Monitor erschliesst die verfügbaren Reihen und macht Unterschiede sichtbar.

  • Auswahl nach Kanton, Institution und Zeitraum
  • Absolute und einwohnerbezogene Vergleichssichten
  • Aufteilung nach Rechtsgebiet, soweit belegt

Wichtig: Zuständigkeiten, Fallmix und Datenabdeckung unterscheiden sich. Der Vergleich ist kein pauschales Effizienzranking der Kantone.

Justizmonitor Zentralschweiz öffnen ↗

Demokratie und Rechenschaft

Eine gemeinsame Faktenbasis stärkt die Debatte.

In einer Demokratie dürfen wir zu unterschiedlichen Schlüssen kommen. Ich möchte aber, dass wir über nachvollziehbare Grundlagen streiten. Wer Zahlen, Quellen und Unsicherheiten offenlegt, macht politische Aussagen überprüfbar.

Für mich sind vier Dinge entscheidend:

  1. Mitreden können. Informationen sollen auch ohne Fachwissen zugänglich sein. Bürgerinnen und Bürger sollen politische Begründungen hinterfragen können.
  2. Verantwortung sichtbar machen. Ein bewilligter Kredit oder ein Stellenaufbau ist ein Schritt. Ob das angestrebte Ziel erreicht wird, muss gesondert geprüft werden.
  3. Fair widersprechen. Eine gemeinsame Datengrundlage hilft, Behauptungen von Befunden zu unterscheiden. Andere Wertvorstellungen bleiben legitim.
  4. Korrigieren können. Wenn sich eine Annahme nicht bestätigt, will ich meine Position überprüfen. Gute Politik muss aus Ergebnissen lernen können.

Auf Bundesebene gehört die Wirksamkeitsprüfung ausdrücklich zur Aufgabe des Parlaments. Das Bundesamt für Justiz erläutert diesen Auftrag nach Artikel 170 BV ↗. Meine Monitore sind ein persönlicher Beitrag zur nachvollziehbaren Diskussion und kein Ersatz für eine amtliche Evaluation.

So ordne ich Daten ein

Zahlen brauchen Quellen. Und Kontext.

Fakten von Deutungen trennen

Publizierte Werte, eigene Berechnungen und persönliche Einordnungen müssen unterscheidbar bleiben. Bei jeder Aussage zählt, ob die Quelle genau diese Aussage trägt.

Vergleichbarkeit prüfen

Zeitraum, Zuständigkeit, Fallmix und Berechnungsmethode gehören zur Zahl. Ein Wert pro 1’000 Einwohner schafft eine zusätzliche Sicht, aber noch keine vollständige Vergleichbarkeit.

Lücken sichtbar lassen

Fehlende Angaben sind keine Null. Unvollständige Zeitreihen und widersprüchliche Quellen dürfen nicht hinter einer scheinbar präzisen Grafik verschwinden.

Wirkung nicht unterstellen

Eine Veränderung nach einer Massnahme beweist noch keinen ursächlichen Zusammenhang. Mehr erledigte Verfahren sagen für sich allein nichts über die Qualität einzelner Entscheide aus.

Daten informieren. Menschen entscheiden.

Welche Ziele wir verfolgen, was wir finanzieren und welche Zielkonflikte wir akzeptieren, bleibt eine demokratische Entscheidung. Daten ersetzen weder Erfahrung noch Werte. Sie helfen mir, beides bewusster einzusetzen und meine Entscheidungen besser zu begründen.

Bei der Justiz betrachten die Monitore aggregierte Entwicklungen und organisatorische Rahmenbedingungen. Sie bewerten keine einzelnen Urteile und ersetzen nicht die richterliche Unabhängigkeit.

Offen für Korrekturen

Eine bessere Quelle? Eine andere Einordnung?

Wenn du einen Fehler entdeckst, eine ergänzende Quelle kennst oder meine Interpretation anders siehst, freue ich mich über einen konkreten Hinweis. Überprüfbarkeit beginnt damit, Kritik zuzulassen.

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