Ich halte eine massvolle steuerliche Entlastung und solide Kantonsfinanzen für vereinbar. Entscheidend ist, die Entwicklung der Einnahmen, die wiederkehrenden Mindereinnahmen und die längerfristigen Verpflichtungen gemeinsam zu betrachten.

In der Debatte zur Steuergesetzrevision 2026 warnen Grüne und SP vor Mindereinnahmen. Diese Einwände gehören geprüft. Meine damalige Einordnung stützt sich auf die Entwicklung der Steuererträge und die im ursprünglichen Beitrag genannten Rechnungszahlen.

Entwicklung der Steuererträge

Der ursprüngliche Beitrag nennt einen Anstieg der gesamten Steuererträge von rund 170 Millionen Franken im Jahr 2015 auf über 220 Millionen Franken in den letzten Jahren. Das entspricht bei diesen gerundeten Ausgangswerten einem Wachstum von rund 30 Prozent. Ein genaues Endjahr und direkte Quellenbelege fehlen im Original.

Einkommenssteuern natürlicher Personen, Vermögenssteuern und Steuern juristischer Personen tragen zur Einnahmenbasis bei. Wirtschaftliche Entwicklung, Einkommen, Bevölkerung und Vermögenswerte beeinflussen die Erträge; Unternehmenssteuern können stärker schwanken.

Rechnungsergebnis richtig einordnen

Für 2025 nennt die ursprüngliche Stellungnahme einen Überschuss von rund 3,2 Millionen Franken anstelle eines erwarteten kleinen Defizits. Als Grund werden höhere Steuereinnahmen angeführt. Diese Zahl ist im ursprünglichen Artikel nicht mit einem direkten Rechnungsbeleg verknüpft und wurde bei der redaktionellen Übernahme nicht unabhängig bestätigt.

Ein positives Jahresergebnis ist eine wichtige Information. Es ersetzt jedoch keine längerfristige Beurteilung der finanzpolitischen Tragbarkeit.

Grössenordnung der Revision

Für die Landratsvariante nennt der ursprüngliche Beitrag wiederkehrende Mindereinnahmen von rund drei bis vier Millionen Franken pro Jahr. Bezogen auf die dort genannten Steuererträge von über 220 Millionen Franken entspricht das rund 1,4 bis 1,8 Prozent. Die Bezugsgrösse sind die Steuererträge, nicht die gesamten Kantonseinnahmen.

Standortpolitik und finanzielle Stabilität

Attraktive Rahmenbedingungen können Arbeitsplätze, Investitionen und Wertschöpfung unterstützen. Aus meiner Sicht gehört eine massvolle Entlastung zu einer langfristigen Standortpolitik. Deren Wirkung muss zusammen mit den Finanzierungserfordernissen von Bildung, Infrastruktur und öffentlichen Leistungen beurteilt werden.

Ich unterstütze die Weiterentwicklung des Steuersystems. Für eine abschliessende Beurteilung gehören aktuelle Rechnungsabschlüsse, Finanzplanung und belastbare Berechnungen zur Vorlage auf den Tisch.