Motion Rotzer/Steiner zur Digitalisierung des Nidwaldner Landrats
Während des zweiten Lockdowns im Februar 2021 reichten Landrat Dominik Steiner und Mitunterzeichnende eine kleine Anfrage zur virtuellen Durchführung von Landrats- und Kommissionssitzungen ein. Das Landratsbüro beantwortete sie im April 2021 schriftlich.
Das kantonale Recht verlangt für die Beschlussfähigkeit, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Nach der damaligen Praxis von Bund und Kantonen wurde darunter physische Präsenz verstanden.
Virtuelle Kommissionssitzungen ermöglichen
Die Motion verfolgt das Ziel, das kantonale Recht so anzupassen, dass Kommissionssitzungen künftig auch virtuell stattfinden können. Sitzungen des gesamten Landrats bleiben davon ausgenommen: Für die Motionäre lebt die parlamentarische Debatte vom persönlichen Zusammenkommen.
Bei Kommissionssitzungen erschwert die physische Teilnahme häufig die Terminfindung. Der Lockdown zeigte zudem, wie rasch politische Diskussionen und die Arbeit der Gremien unterbrochen werden können. Virtuelle Sitzungen sollen Flexibilität und Resilienz stärken.
Ob eine Sitzung virtuell durchgeführt wird, sollen das Präsidium und eine Mehrheit der jeweiligen Kommission entscheiden. Das Präsidium soll einzelnen Mitgliedern auch eine hybride Teilnahme ermöglichen können, beispielsweise bei Quarantäne.
Digital arbeiten und Papier reduzieren
Der Landrat soll dort auf Papierakten verzichten, wo dies sinnvoll und machbar ist. Die Nutzung privater Arbeitsgeräte soll teilweise über einen höheren Spesenansatz entschädigt werden. Gleichzeitig kann der Kanton beim Druck und Versand von Akten Kosten sparen. Das Ziel ist eine zweckmässige Digitalisierung mit weniger Papierverbrauch.
