Antwort zum Leserbrief «Trauerspiel im Landrat» vom 30. November
Als Landrat und damit Mitverursacher des «kläglichen Entscheids», wie es Rolf Brühwiler treffend bezeichnet, habe ich mir erlaubt, den Rechenschaftsbericht 2023 der Regierung erneut zur Hand zu nehmen (www.nw.ch/rechenschaftsbericht). Auf Seite 186 findet sich darin eine umfangreiche Statistik mit Kennzahlen zum Staatspersonal. Der aufmerksame Leser stellt schnell fest, dass sich sowohl die Lohnsumme als auch die Anzahl der Vollzeitstellen in den letzten fünf Jahren stetig nach oben entwickelt haben. Teilt man die Lohnsumme durch die Anzahl der Vollzeitstellen, ergibt sich eine durchschnittliche Lohnsumme pro Vollzeitstelle von knapp 108’000 Franken. Eine weitere interessante Kennzahl ist die Anzahl Einwohner pro Vollzeitstelle. Diese sank im selben Zeitraum von 76 auf 71, was einer Zunahme von rund 14 Prozent mehr Staatsangestellten pro Einwohner entspricht (Basis 71, Abnahme 5). Als liberaler Politiker setze ich mich für weniger Bürokratie, eine tiefe Staatsquote und gesunde Staatsfinanzen ein. Dies soll weder auf Kosten der Sicherheit noch der Wohlfahrt geschehen, jedoch auf Kosten der Flut an neuen Reglementierungen und Vorschriften, die unsere Wirtschaft zunehmend in ihrer Handlungsfreiheit einschränken und damit auch die Einnahmen schmälern.
Übrigens hat der Landrat keine höhere Vergütung für sich selbst genehmigt. Er ist seinem gesetzlichen Auftrag nachgekommen, die Behördenvergütung zu überprüfen. Diese Überprüfung ist alle vier Jahre fällig, und die Ergebnisse werden in einem Bericht festgehalten. Die Behördenvergütung wurde zuletzt 2008 angepasst und seither nicht mehr verändert. Ob die Vergütung künftig der Teuerung angepasst wird oder nicht, steht noch aus – so viel zum «pikanten Detail».
Aktuell
Landrat ist seinem gesetzlichen Auftrag nachgekommen

In der Budgetdebatte 2025 wurde das stetige Wachstum der Lohnsumme beim Staatspersonal kontrovers sowie emotional diskutiert. Das der Landrat dabei jedoch lediglich seinem Auftrag nachkam, ging medial unter oder gar vergessen.