Sehr geehrter Herr Landratspräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen
Gerne möchte ich Sie darüber informieren, dass die FDP-Fraktion die Motion eingehend behandelt hat und die Ergänzung des Art. 43 im Gesundheitsgesetztes mit einer 2/3 Mehrheit unterstützen wird.
Dabei spricht sich die Mehrheit für die Schaffung von klaren Verhältnissen aus, es geht nicht darum eine Pflegeinstitution zu etwas «zu verdonnern» was diese aus, welchen Gründen auch immer, nicht anbieten will. Es geht vielmehr darum, dass der Bürger/die Bürgerin auf ihrem letzten Lebensweg nicht unnötigerweise in ihrer Freiheit beschnitten wird.
Eine Minderheit führte ins Feld, dass es lediglich 2 Institutionen betriff, welche aktuell den Wunsch auf freiwillige Sterbehilfe in ihrer Institution verhindern. Hier besteht die Hoffnung, dass bei einem Wechsel der Leitung, eine zukünftige Umsetzung der freiwilligen Beendigung des Lebens möglich wird.
Es könnte ja auch anders eintreten und zukünftige Leitungen in Pflegeinstitutionen verunmöglichen ein freiwilliges Beenden des Lebens! Daher ist es auch für mich klar, wer heute Klarheit schaffen will, stimmt der Motion zu.
Aktuell
Votum zur Motion von Landrätin Elena Kaiser und Mitunterzeichnenden betreffend Ergänzung des Gesundheitsgesetzes Art. 43 zur freiwilligen Beendigung des Lebens
Landrätin Elena Kaiser (Grüne, Stansstad) und Mitunterzeichnende fordern in einer Motion, dass das kantonale Gesundheitsgesetz um einen Artikel zur freiwilligen Beendigung des Lebens ergänzt wird. Damit sollen unter anderem Spitäler sowie Alters- und Pflegeheime verpflichtet werden, Suizidhilfeorganisationen Zutritt zu ihren Räumlichkeiten zu gewähren. In Nidwalden bestünde keine einheitliche Regelung, wie die Gesundheitseinrichtungen damit umzugehen haben.